Versichert sind im Rahmen der Arzthaftpflichtversicherung DocSecur® bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für die Durchführung von gesetzlich erlaubten Impfungen und Testungen Point-of-care-Tests (z.B. SARS Covid u. dgl.) besteht, sofern die durchführende Person einen entsprechenden Eignungsnachweis im Sinne der gesetzlichen Vorgaben hat.
Die Durchführung der Corona-Tests ist nicht auf die Räumlichkeiten der Arztpraxis bechränkt. Die Ärzte bzw. dessen Personal kann auch die Tests außerhalb der Arztpraxen durchführen. Das Arbeiten auf fremden Grundstücken ist mitversichert.
Zu den neuen Aufgaben der Ärzte und somit seinem Berufsbild gehört auch die Digitalisierung des Impfpasses "Digitale Impfstoffzertifikat". Daher bestätigen wir den Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und/oder mitversicherte Vermögensschäden.
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Ihr Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt bringt Ihnen viel Erfüllung aber birgt auch zahlreiche Risiken. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als kompetenter Partner der Mediziner bieten wir Ihnen optimale Lösungen.
Durch die Spezialisierung auf den Schutz rund um Zahnarztpraxen kennen wir ganz genau die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe. Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation und erstellen bedarfsgerecht Ihren individuellen Versicherungsschutz.
Die fortschreitende Digitalisierung hat die Arbeitsweise von Unternehmen grundlegend verändert, und Arztpraxen sind hierbei keine Ausnahme. Die zunehmende Nutzung von Technologien im Arztpraxenbetrieb bringt jedoch auch neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit mit sich. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Existenzialität von Cyberversicherungen für Arztpraxen. Die folgende Darstellung wirft einen detaillierten Blick auf die Gefahren im Internet, die Wichtigkeit der Absicherung von E-Rezepten und warum eine professionelle Beratung zu Cyber-Risiken sowie die Cyberversicherung entscheidend für Arztpraxen sind.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht fand am Donnerstag eine wegweisende Verhandlung statt, die das Recht von Sterbewilligen auf den Erwerb des Suizidmedikaments Pentobarbital beleuchtet. Zwei schwer kranke Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag gestellt, der es ihnen ermöglichen sollte, 15 Gramm Natrium-Pentobarbital zu erwerben, um sich in häuslicher Umgebung und ohne die Anwesenheit eines Arztes das Leben zu nehmen.
In einem wegweisenden Urteil vom 26. Oktober 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Patienten in Europa gestärkt und klargestellt, dass sie das Recht auf kostenlose Kopien ihrer Krankenakten von ihren Ärzten geltend machen können. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Gesundheitsversorgung und den Datenschutz in der Europäischen Union.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits nahezu 5.000 Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
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